Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Generelle Zuständigkeit:
die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)
Bezugsort:
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie das Feuerwerk abbrennen wollen.
Voraussetzungen:
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
- pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
- keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.
Unterlagen:
für Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2:
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Ablauf:
Für die Anzeige bei der zuständigen Stelle müssen Sie das Formular "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" verwenden.
Kosten:
- nach den sprengstoffrechtlichen Vorschriften: keine
- je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand
Frist:
mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin
Formulare:
Rechtsgrundlage:
§ 23 Abs. 7 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Immenstaad am Bodensee
Dr.-Zimmermann-Str.
1
88090
Immenstaad am Bodensee
Telefon: + 49 (0) 7545/201-0
Fax: + 49 (0) 7545/201-4108
rathaus@immenstaad.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit (Termine auch nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Lebenslagen:
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.07.2019 freigegeben.