Handwerkerparkausweis
Es gibt zwei verschiedene Handwerkerparkausweise:
- Nur für Friedrichshafen gültig
- Für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen und Ravensburg gültig
Diese Ausweise unterscheiden sich hinsichtlich der Gebühren, aber auch der Zuständigkeit.
Die Handwerkerparkausweise nur für Friedrichshafen werden alle bei der Stadt Friedrichshafen ausgestellt. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Firmensitzes ausgestellt. Sollte der Firmensitz außerhalb der Landkreise Bodensee, Sigmaringen oder Ravensburg liegen, kann der Antrag in jeder beliebigen Verkehrsbehörde dieser Landkreise gestellt werden.
Voraussetzungen
Der Handwerkerparkausweis wird nicht nur für den „klassischen“ Handwerker ausgestellt. Berechtigt sind Unternehmen, welche ihr Fahrzeug unmittelbar vor Ort zur Durchführung entsprechender Tätigkeiten benötigen. Reine Anlieferungen sind dabei nicht ausreichend.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
Mindestens 14 Tage vor der Inanspruchnahme
Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Antrag Handwerkerparkausweis
Kosten
Nur Friedrichshafen: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 25 Euro pro Jahr
Landkreisübergreifend: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 75 Euro pro Jahr
Sonstiges
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Betriebssitz zuständige Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörden sind, je nach Wohnort
- das Landratsamt
- die jeweilige Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
- die nach § 47 Absatz 2 Straßen-Verkehrsordnung örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden
Vertiefende Informationen
Pro Ausweis können bis zu 4 Alternativfahrzeuge („Oder-Fahrzeuge“) eingetragen werden, dieser kann aber nicht gleichzeitig von allen Fahrzeugen benutzt werden. Der Ausweis gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Original im Fahrzeug ausgelegt werden. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis ist in allen drei Landkreisen gültig.
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 10.11.2022