Bundestagswahl 2025
Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02.02.2025 verteilt. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Immenstaad a.B. (Tel.:Telefonnummer: 07545-201-3600).
Wichtiger Hinweis zu den bereits versandten Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar werden derzeit versendet. Diese enthalten allerdings einen Fehler, von dem rund 30 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg betroffen sind – unter anderem auch Immenstaad a.B.. Bei dem Datum mit der Angabe der Frist bis wann ein Ersatzwahlschein beantragt werden kann, hat der Druckdienstleiter ein falsches Datum eingesetzt.
Im letzten Absatz heißt es fälschlicherweise:
"Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen."
Richtig ist folgender Wortlaut:
"Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen."
Wir bitten alle Wahlberechtigten um Kenntnisnahme. Eine neue, korrigierte Version der Wahlbenachrichtigung wird nicht versendet.
Briefwahl beantragen
Wer Briefwahl machen möchte, muss einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden (Ausnahme Onlineantrag bis 18.02.2025, 18.00 Uhr).
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!
1. Online beantragen - einfach bis 18.02.2025, 18.00 Uhr
Wichtig: Wahlbenachrichtigung bereithalten.
- QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen, Daten prüfen und ergänzen, Onlineantrag abschicken – fertig
- Persönlich beantragen – Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich im Rathaus wählen, voraussichtlich ab 10.02. möglich
- Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie. Kommen Sie ab 10.02. während den Öffnungszeiten direkt im Rathaus, Zimmer 4, vorbei.
Sie können die Briefwahlunterlagen gleich mitnehmen oder auch vor Ort in der Wahlkabine wählen und Ihren Wahlbrief gleich in die Wahlurne einwerfen.
2. Online beantragen über das Rathaus Service Portal
3. Schriftlich beantragen
Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie. Werfen Sie den Antrag in den Hausbriefkasten des Rathauses ein. Sollten Sie den Antrag mit der Post schicken, bedenken Sie bitte, dass der Postweg sowohl für Antrag als auch die Zustellung der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen daher frühzeitig.
Briefwahl für eine andere Person beantragen
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht der Person vorlegen. Eine Beantragung ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für die Vollmacht.
Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen / mitnehmen
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen / mitnehmen will, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht der Person vorlegen. Eine Beantragung ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für die Vollmacht.
Versand der Briefwahlunterlagen - voraussichtlich ab 10.02.
Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Aufgrund der verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge bei der vorgezogenen Bundestagswahl erhält die Gemeinde die Stimmzettel voraussichtlich erst Ende KW 6.
Für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen steht somit nur ein kurzes Zeitfenster von 14 Tagen bis zum Wahltag zur Verfügung.
Beantragen Sie daher am besten Ihre Briefwahlunterlagen sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 23.02.2025, 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Dr.-Zimmermann-Str. 1, eingegangen sein.
Info für sehbehinderte und blinde Menschen
Damit blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler selbst erkennen könne, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, wird der Stimmzettel für die Bundestagswahl wie auch in der Vergangenheit schon in der rechten oberen Ecke eine ertastbare Kennzeichnung (ein eingestanztes Loch oder eine abgeschnittene Ecke) enthalten.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.
Ihr Wahlamt der Gemeinde Immenstaad