Landtagswahl 2026 - Sonntag, 8. März 2026
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Wahlergebnis der Landtagswahl 2026 der Gemeinde Immenstaad können Sie unter dem folgenden Link abrufen:
Wahlergebnis Landtagswahl 2026
Beim Aufruf des Links werden Sie auf die externen Seiten unseres Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Im Landtag sitzen mindestens 120 Abgeordnete, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Rechtsgrundlage für die Landtagswahl sind das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung. Durch die Gesetzesänderung vom 26. April 2022 werden Wähler künftig im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Der Landtag wird somit, wie auch der Deutsche Bundestag, nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Wahlberechtigt ist, wer:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Information zur repräsentativen Wahlstatistik
für die Landtagswahl am 8. März 2026
Im Einvernehmen mit der Landeswahlleitung und den Statistischen Landesämtern wurden für die Gemeinde Immenstaad die folgenden Stichprobenwahlbezirke ausgewählt:
Wahlbezirk Art Nummer zugehöriges Urnen-Wahllokal
Urnenwahlbezirk 002-06 Rathaus Kippenhausen
Was dies für Sie bedeutet, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Faltblatt (download PDF-Datei) (PDF-Datei).
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab KW5 verschickt. Bis spätestens 15.02.2026 müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde (Tel.: 07545/201-3201).
Briefwahl beantragen
Wer Briefwahl machen möchte, muss einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, 15.00 Uhr beantragt werden (Ausnahme Onlineantrag bis Mittwoch, 01.03.2026, 0:00 Uhr).
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
1. Online beantragen - einfach bis 01.03.2026, 00.00 Uhr
Wahlberechtigung bereithalten und QR-Code scannen. Sie werden durch den Antrag geführt.
2. Persönlich beantragen – Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich im Rathaus wählen, voraussichtlich ab 02.02.2026 möglich.
Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie. Kommen Sie ab 02.02. während den Öffnungszeiten direkt im Rathaus, der Gemeinde Immenstaad, vorbei.
Es ist kein Termin erforderlich, kann aber zu Wartezeiten kommen.
Sie können die Briefwahlunterlagen gleich mitnehmen oder auch vor Ort in der Wahlkabine wählen und Ihren Wahlbrief gleich in die Wahlurne einwerfen.
3. Schriftlich beantragen - Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie. Werfen Sie den Antrag in den Hausbriefkasten des Rathauses ein. Sollten Sie den Antrag mit der Post schicken, bedenken Sie bitte, dass der Postweg sowohl für Antrag als auch die Zustellung der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen daher frühzeitig.
Briefwahl für eine andere Person beantragen
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht der Person vorlegen. Eine Beantragung ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für die Vollmacht.
Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen / mitnehmen
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen / mitnehmen will, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht der Person vorlegen. Eine Beantragung ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für die Vollmacht.
Versand der Briefwahlunterlagen – voraussichtlich ab 03.02.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und beachten Sie auch die Postlaufzeiten.
Ihre Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 08.03.2026, 18.00 Uhr bei der Gemeinde Immenstaad a.B., Dr.-Zimmermann-Straße 1, 88090 Immenstaad a.B., eingegangen sein.
Anlagen: