Regelung für Urnenwände und Urnenplattengräber
Keine Ablage von Blumen, Blumentöpfen, Blumenschalen oder Ähnlichem bei den Urnenwänden oder Urnenplattengräber auf dem Neuen Friedhof in Immenstaad
Urnenwände und Urnenplattengräber sind vor einiger Zeit geschaffen worden, um dem vielfachen Wunsch nach einer einfachen und pflegefreien Bestattungsart gerecht zu werden.
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Immenstaad darauf hin, dass gem. § 22 Abs. 4 der Friedhofssatzung an der Urnenwand und bei den in unmittelbarer Nähe befindlichen Urnenplattengräber jede Art von Bepflanzungen insbesondere das Aufstellen von Blumentöpfen, Pflanzschalen, Anheften von Bildern oder sonstigen Gegenständen nicht gestattet ist.
Die oben aufgeführten Gegenstände werden ab dem 17.11.2024 in regelmäßigen Abständen abgeräumt und entsorgt.
Nach Trauerfeiern oder Beisetzungen an der Urnenwand oder auf den Urnenplattengräbern werden dorthin verbrachte Kränze, Blumenschalen oder Ähnliches ebenfalls nach einer Woche abgeräumt bzw. entsorgt.
Zudem weisen wir darauf hin, dass die Verschlussplatten an den Urnenwänden sowie an den Urnenplattengräber lediglich eine Beschriftung enthalten dürfen (eingehauen oder eingesetzt). Kleine Ornamente sind zulässig. Nicht zulässig sind fest verschraubte Gegenstände wie z. B. Blumenvasen, Kerzenlampen oder Ähnliches (§ 15 Abs. 4 Friedhofssatzung).
Es wird gebeten, bis zum 17. November 2024 alle Blumenvasen, Pflanzschalen und persönliche Gegenstände an den Urnenwänden sowie auf den Urnenplattengräber zu entfernen. Danach werden diese von der Gemeinde Immenstaad entsorgt.