Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Aufstellung der Vorschlagslisten
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen endet am
31. Dezember 2023. Zu wählen sind die Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl des Gemeinderates erforderlich. Der Beschluss hierfür wird voraussichtlich in der öffentlichen Sitzung am 15. Mai 2023 gefasst. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist sodann eine Woche öffentlich auszulegen.
Wir möchten daher Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die Interesse an einem solchen Ehrenamt haben, die Gelegenheit geben sich hierauf zu bewerben.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind.
Zum Amt des Schöffen unfähig sind:
- Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind.
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Zum Amt der Schöffen sollen nicht berufen werden:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder bis zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) vollenden würden,
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht in der Gemeinde wohnen,
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
Interessenten müssen sich bis spätestens Montag, 01.05.2023 im Rathaus,
Dr.-Zimmermann-Str. 1, Zimmer Nr. 4 bei Frau Veeser, Tel.: 201-3201 oder
E-Mail: mveeser@immenstaad.de melden.
Sie erhalten dann ein entsprechendes Bewerbungsformular übersandt oder können es hier herunterladen:
Bewerbungsformular Schöffe
Bewerbungsformular Jugendschöffe
Weitere Informationen zur Schöffenwahl gibt es unter www.schoeffenwahl2023.de
Kurzanleitung zur Schöffenwahl in 10 Schritten