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Gemeinde Immenstaad

Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft

Artikel vom 23.10.2023

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen.

Statt der Dokumentenart „Kinderreisepass“ kann künftig ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und weltweiter Reisemöglichkeit beantragt werden. Für Reisen im Schengen-Raum der Europäischen Union kann ein Personalausweis beantragt und genutzt werden.

Für Personen unter 24 Jahren kostet ein Personalausweis 22,80 € und ein regulärer Reisepass 37,50 €. Beide Ausweisdokumente sind damit teurer als der Kinderreisepass, haben aber den Vorteil, dass diese nicht jährlich verlängert oder neu beantragt werden müssen.

Sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Kann das Kind anhand des Passbildes nicht mehr identifiziert werden, muss ein neues Dokument beantragt werden.

In dringenden Fällen kann gegen eine Gebühr von 32,00 € ein Expresspass (Bearbeitungszeit 72h ab Bestellung) beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis beträgt je nach Auftragslage der Bundesdruckerei 2-3 Wochen, für einen Reisepass 4-5 Wochen.

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