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Gemeinde Immenstaad

Parkgebührenpflicht ab 01. März

Artikel vom 29.02.2024

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ab dem 01. März 2024 wieder Parkgebührenpflicht täglich von 08:00 – 20:00 Uhr an allen Parkscheinautomaten und Parkuhren im gesamten Gemeindegebiet besteht.

Bei allen gebührenpflichtigen Parkplätzen haben Sie die Möglichkeit, durch Nutzung der sog. „Brezeltaste“ 20 Minuten und am Rathaus sogar 60 Minuten kostenlos zu parken. Die „Brezeltaste“ soll es den Bürgerinnen und Bürgern sowie auch allen Gästen im Ort ermöglichen, kurze Einkäufe, Termine im Rathaus oder Ähnliches zu erledigen, ohne dafür Parkgebühren entrichten zu müssen.

Bitte immer Parkschein ziehen!

Bitte beachten Sie, dass Sie nach wie vor an den dortigen Parkscheinautomaten einen Parkschein ziehen müssen - auch wenn Sie nicht länger als 20 bzw. 60 Minuten parken möchten. Dies ist unbedingt erforderlich, damit der Gemeindevollzugsdienst auch weiterhin die Dauer der einzelnen Parkvorgänge kontrollieren kann. Zur Ausgabe des kostenlosen Parktickets drücken Sie auf dem Parkscheinautomaten einfach die grüne Taste. Alternativ können Sie aber auch über die
Handypark-App „EasyPark“ die „Brezeltaste“ nutzen. Hier ist kein Papierausdruck erforderlich, was der Umwelt zugutekommt. Wenn Sie länger als 20 bzw. 60 Minuten parken möchten, müssen Sie die entsprechende Parkgebühr für die Dauer Ihres Parkvorgangs entrichten.

Unabhängig von dieser Regelung haben Sie auch die Möglichkeit, auf dem Linzgauhallenparkplatz (Linzgauweg) mit Parkscheibe bis zu 24 Stunden kostenlos zu parken. Bitte achten Sie darauf, dass die Parkscheibe hier gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt wird.

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