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Gemeinde Immenstaad

Leinenpflicht und Verunreinigung durch Hunde

Artikel vom 08.11.2023

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Immenstaad Hunde in Grün- und Erholungsanlagen, auf Straßen und in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan besteht sowie im Zusammenhang bebauter Ortsteile an der Leine zu führen sind.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen,dass dieser seine Notdurft nicht auf Straßen, Privatgrundstücken oder in Grün- und Erholungsanlagen
sowie besonders auch auf landwirtschaftlichen und privaten Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Wir bitten alle Hundehalter und Hundeführer um Beachtung!

http://www.immenstaad.de//unsere-gemeinde/aktuelles/aktuelles-in-der-gemeinde