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Gemeinde Immenstaad

Bepflanzung der Urnenwand ist unzulässig

Artikel vom 03.11.2020

Wir möchten Sie darauf hinweisen, das nach § 22 Friedhofssatzung an der Urnenwand auf dem Neuen Friedhof Bepflanzungen jeder Art und die Aufstellung von Blumentöpfe /-gestecke grundsätzlich nicht zulässig sind.

Ausnahme: Nach Trauerfeiern, Beisetzung und Gedenktagen müssen die dorthin verbachte Blumentöpfe /-gestecke nach einer Woche von Ihnen selbst abgeräumt werden, falls dies nicht geschieht werden die Blumentöpfe/ -gestecke von unseren Friedhofsmitarbeiter abgeräumt.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung Immenstaad am Bodensee

http://www.immenstaad.de//unsere-gemeinde/aktuelles/aktuelles-in-der-gemeinde