Bepflanzung der Urnenwand ist unzulässig
Artikel vom 03.11.2020
Wir möchten Sie darauf hinweisen, das nach § 22 Friedhofssatzung an der Urnenwand auf dem Neuen Friedhof Bepflanzungen jeder Art und die Aufstellung von Blumentöpfe /-gestecke grundsätzlich nicht zulässig sind.
Ausnahme: Nach Trauerfeiern, Beisetzung und Gedenktagen müssen die dorthin verbachte Blumentöpfe /-gestecke nach einer Woche von Ihnen selbst abgeräumt werden, falls dies nicht geschieht werden die Blumentöpfe/ -gestecke von unseren Friedhofsmitarbeiter abgeräumt.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung Immenstaad am Bodensee