Dienstleistungen (Service-BW): Immenstaad

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen

Als Arbeitgeber müssen Sie eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten als Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen. Möglich ist auch die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihnen direkt unterstellt und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Geschäftsleitung legt deren Einsatzzeit im Unternehmen fest. Diese hängt ab

  • von der Anzahl der Beschäftigten und
  • deren Gefährdungen

Die jeweilige Berufsgenossenschaft gibt Mindesteinsatzzeiten vor.

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, vor allem bei der
    • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
    • Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie und
    • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel, vor allem
    • vor der Inbetriebnahme und
    • vor der Einführung von Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Sie müssen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr je nach Bedarf

  • Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
  • ihr die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Sie müssen ihr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen, die befristet oder als Leiharbeitspersonal in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind.

Voraussetzungen

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen benennen:

  • "Sicherheitsingenieurinnen" und "Sicherheitsingenieure" mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen
  • staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister

Diese müssen über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur.

Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang erwerben. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger.

Verfahrensablauf

Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen und darüber informieren, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen.

Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich benennen. In dieser Benennung ("Bestellung") müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt

Arbeitsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung

Gibt es in Ihrem Betrieb große umweltrelevante Anlagen ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt.

Vertiefende Informationen

Informieren Sie sich in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)" Ihres Unfallversicherungsträgers über die genauen Bestimmungen für die Bestellung von internen oder externen Fachkräften. Die Unfallverhütungsvorschrift erhalten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

Eine Liste weiterer Ausbildungsträger erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.02.2019 freigegeben.