Dienstleistungen (Service-BW): Immenstaad

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen

Sie

  • betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage, eine Deponie, ein Krankenhaus oder eine Abwasserbehandlungsanlage der Größenklasse 5,
  • sind Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (zum Beispiel, weil Sie Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien zurücknehmen) oder
  • betreiben ein Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien oder
  • vertreiben in Ihrem Lebensmittelmarkt (> 800 qm) dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte?

Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie eine Betriebsbeauftragte oder einen Betriebsbeauftragten für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellen. Sie können auch mehrere Personen als Abfallbeauftragte bestellen. Für welche Anlagen Sie tatsächlich Abfallbeauftragte bestellen müssen, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.

Zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten gehören unter anderem:

  • Kontrolle im Unternehmen anfallenden Abfälleströme von der Entstehung beziehungsweise Anlieferung bis zur Entsorgung.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
  • Mitteilung von Mängeln und Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung.
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen.
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte.
  • Erstellung eines Jahresberichts über die getroffenen und geplanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entstehung und Entsorgung von Abfällen stehen.

Sie müssen Ihre Abfallbeauftragte oder Ihren Abfallbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr oder ihm

  • Räume, Einrichtungen und Geräte je nach Bedarf zur Verfügung stellen und
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Voraussetzungen

Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeitende einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Als Nachweis der Fachkunde gelten

  • eine einschlägige Ausbildung (Studium, Fachschul- oder Berufsausbildung, Qualifikation als Meister),
  • eine einjährige praktische Tätigkeit, bei der das erforderliche Wissen über den Betrieb sowie die Vermeidung und Bewirtschaftung der Abfälle gewonnen wurde und
  • die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang, bei dem die erforderlichen Kenntnisse vermittelt wurden.

Verfahrensablauf

Zunächst müssen Sie den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten und die ihr oder ihm zu übertragenden Aufgaben informieren.

Sie müssen die Abfallbeauftragte oder den Abfallbeauftragten schriftlich bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen. In der Bestellung müssen Sie die Aufgaben des Abfallbeauftragten genau beschreiben.

Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde ebenfalls mitteilen.

Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Abfallbeauftragten regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Fristen

Bestellung, Mitteilung von Änderungen oder Abberufung: möglichst schnell

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Abfallbeauftragten ihre Vorschläge und Hinweise direkt bei der entscheidenden Stelle vortragen können.
Dafür müssen Sie in das Umweltmanagement Ihres Unternehmens eingebunden sein.

Die zuständige Stelle kann in Einzelfällen die Aufgaben der Abfallbeauftragten näher regeln, erweitern oder einschränken, wenn dadurch die ordnungsgemäße Selbstüberwachung nicht beeinträchtigt wird.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

  • § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
  • § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
  • § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall

Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Außerdem finden die Vorschriften für den Immissionsschutzbeauftragten auch Anwendung bei den Abfallbeauftragten. Daher beachten Sie auch:

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • § 3 Absatz 5a Begriffsbestimmungen
  • § 4 Genehmigung
  • §§ 53 ff. Bestellung und Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

Zuständigkeit

  • die untere Abfallbehörde
    Untere Abfallbehörde ist,
    • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
    • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung.
  • ausnahmsweise das Regierungspräsidium
    Das Regierungspräsidium ist zuständig, wenn auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine der folgenden Anlagen vorhanden ist oder errichtet werden soll:
    • IE-Anlage (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU) oder
    • Störfallanlage (Betriebsbereich im Sinne von § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Vertiefende Informationen

genehmigungsbedürftige Anlage

Freigabevermerk

18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg