Dienstleistungen (Service-BW): Immenstaad

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie folgende Finanzdienstleistungen anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.

  • die Anlagevermittlung,
  • die Anlageberatung,
  • den Betrieb eines multilateralen Handelssystems,
  • das Platzierungsgeschäft
  • Betrieb eines organisierten Handelssystems,
  • die Abschlussvermittlung,
  • die Finanzportfolioverwaltung
  • den Eigenhandel.
  • die Vermittlung von Einlagen in Drittstaaten,
  • das Sortengeschäft,
  • Factoring,
  • Finanzierungsleasing
  • die Anlageverwaltung und
  • eingeschränktes Verwahrgeschäft.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen. Die Erlaubnis kann darüber hinaus auf einzelne Finanzdienstleistungen beschränkt werden und zieht eine laufende Aufsicht der Behörde über den Finanzdienstleister nach sich. Für folgende bestimmte Finanzdienstleistungen benötigen Sie eine Erlaubnis:

Sie brauchen außerdem die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt, wenn Sie neben Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen auch ein Eigengeschäft betreiben wollen, also Finanzinstrumente für eigene Rechnung anschaffen oder verkaufen wollen.

Hinweis: Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu sichern. Die Beitragsleistung richtet sich nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit. Für andere Finanzdienstleistungen ist eventuell eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung nötig. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe erforderlich ist.

Voraussetzungen

  • Nachweis über ausreichendes Anfangskapital
    • bemisst sich nach eingezahltem Kapital und Rücklagen
    • Je nach Art der Finanzdienstleistungen EUR 25.000 bis 50.000
    • Alternativ reicht auch eine entsprechend Versicherung (Versicherungssumme abhängig von der Art der Finanzdienstleistungen)
  • Finanzdienstleistungsinstitute, die nur Drittstaateneinlagenvermittlung, Sortengeschäft, Factoring oder Finanzierungsleasing erbringen: keine Rücklagen.
  • Finanzportfolioverwalter: Eigenmittel, die mindestens einem Viertel der Kosten entsprechen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahresabschlusses unter den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ausgewiesen sind.
  • Einzelkaufmann oder Personenhandelsgesellschaft: Risikoaktiva des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter wird in die Beurteilung der Solvenz des Instituts einbezogen
  • Nachweise über fachliche und persönliche Eignung der Geschäftsführung

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Für eine Erlaubnis zum Erbringen der Tatbestände § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 10 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 bis 4 oder 11 KWG muss das Formblatt aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 verwendet werden
  • Ansonsten können Sie den Antrag formlos stellen.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung an die zuständige Stelle.
  • Sie bekommen dann per Post Bescheid über die Entscheidung der BaFin

Fristen

vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Unterlagen

  • Gründungsunterlagen (beglaubigte Kopie)
  • Gesellschaftsvertrag oder die Satzung (beglaubigte Kopie)
  • ein geeigneter Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
  • Angabe der Geschäftsleiter
  • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der Geschäftsleiter erforderlich sind in Form einer Straffreiheitserklärung (Formulare & Online-Dienste)
  • Angaben, die für die Beurteilung der fachlichen Eignung der Inhaber und Geschäftsleiter erforderlich sind:
    • detaillierter, lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf jedes Inhabers beziehungsweise Geschäftsleiters,
    • ergänzt zumindest um die Zeugnisse der in den letzten 3 Jahren beendeten Beschäftigungsverhältnisse
  • ein tragfähiger Geschäftsplan mit Angabe der Art der geplanten Geschäfte unter begründeter Angabe ihre künftigen Entwicklung einschließlich Planbilanzen, Plangewinn- und Verlustrechnungen für die ersten drei Geschäftsjahre
  • eine nähere Beschreibung der beabsichtigten Geschäftsabwicklung
  • Muster der vorgesehenen Kundenverträge, Verwaltungsverträge, Konto-/Depotvollmachten und allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit entworfen
  • Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Instituts einschließlich Organigramm (mit Angaben über geplante Zweigstellen und darüber, ob die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen beabsichtigt ist, sowie eine Erklärung darüber, ob beabsichtigt ist, Auslagerungen von Bereichen auf ein anderes Unternehmen vorzunehmen)
  • Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren mit Darlegung, wie die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem KWG und WpHG sichergestellt werden soll
  • Sofern an dem Institut bedeutende Beteiligungen gehalten werden:
    • Angabe der Inhaber bedeutender Beteiligungen
    • Angabe der Höhe dieser Beteiligungen
    • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter notwendig sind (siehe weiter oben, Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin)
  • Sofern Antragsteller oder Inhaber bedeutender Beteiligungen Konzernen angehören: Darstellung der Konzernstruktur, Konzernspiegel
  • Angabe von Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen dem Finanzdienstleistungsinstitut und anderen natürlichen Personen oder anderen Unternehmen hinweisen
  • Anzeigen und Unterlagen nach § 2c KWG in Verbindung mit der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
  • bei Wertpapierhandelsunternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes: Darlegung des Inhabers, inwieweit er angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Kunden für den Fall der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit, zum Beispiel im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit, getroffen hat. Die Darlegung enthält die Einwilligung des darin benannten Vertreters und dessen Erklärung zur Beurteilung seiner Zuverlässigkeit (siehe weiter oben: Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin), sofern es sich um eine natürliche Person handelt.
  • Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1- 4 oder 11, Abs. 1 S. 2 Nr. 4 oder Nr. 10 KWG beatragen:
    • Angaben nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943
    • Formblatt der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945

Kosten

  • Verfahrenskosten: EUR 4.545 - EUR 10.160
  • Ferner sind die Kosten der Bundesanstalt für die laufende Aufsicht von den Instituten zu erstatten. Sie werden anteilig auf die einzelnen Institute umgelegt.

Bearbeitungsdauer

sechs Monate ab vollständigem Antrag

Sonstiges

Internetseiten der BaFin

Zuständigkeit

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

die Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfinanzministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2018 freigegeben.